Zuschuss beim Kauf von Altbauten und Baugrundstücken in der Gemeinde Hassel (Weser)


Zur Stärkung der Innenentwicklung und Reduzierung von Leerstand fördert die Gemeinde Hassel (Weser) nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten und Baugrundstücken im innerörtlichen Bereich des Ortes. Einzelheiten der Förderung ergeben sich aus der "Richtlinie zur Förderung des Kaufs von Altbauten und Baugrundstücken im innerörtlichen Bereich der Gemeinde Hassel (Weser)" (Förderprogramm "Jung kauft Alt"), die als PDF  "Dokumente" nachstehend abrufbar sind.

1. Gegenstand des Zuschusses
Bezuschusst wird der Kauf

- eines Altbaus, der mind. 25 Jahre alt ist
- eines Baugrundstückes

2. Höhe des Zuschusses

- bei Altbauten: 5.000 €
- bei Baugrundstücken: 3.000 €

3. Weitere Fördervoraussetzungen

- Fertigstellung und Bezug der Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb
- Die Immobilie wird für mind. fünf Jahre vom Käufer selbst bewohnt

4. Auszahlung des Zuschusses

- Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag bewilligt.
- Der Zuschuss wird sechs Monate nach Bezug der Immobilie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgezahlt.

 

Antragsvordruck

Richtlinie - "Jung kauft Alt"

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